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Stand 1. Mai 2011
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1. Präambel
Der Mietvertrag über das umseitig beschriebene Fahrzeug zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird unter Zugrundelegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Avis Autovermietung GmbH, Laaer Berg Straße 43, 1100 Wien, abgeschlossen. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden sind stets schriftlich festzuhalten.
a) Von Personen, die nicht als Mieter im Mietvertrag aufscheinen, darf das Fahrzeug nur bei vorhergehender Bekanntgabe der persönlichen Daten der zusätzlichen Fahrer und Bezahlung eines zusätzlichen Entgeltes gelenkt werden. Pro zusätzlichem Fahrer wird eine Gebühr in Höhe von € 7,27 pro Tag eingehoben (max. € 72,72). Sollte der Mieter nicht selbst gefahren sein, trifft ihn die Auskunftspflicht über den Lenker gem. § 103 Abs. 2 des KFG 1967.
b) Der Mieter haftet für alle in- und ausländischen Verkehrs-, Maut- und Parkübertretungen, sowie Besitzstörungshandlungen und erteilt seine Zustimmung zur Einhebung der Bearbeitungsgebühren über sein umseitig angeführtes Zahlungsmittel (im Speziellen seine Kreditkarte).
c) Das Mindestalter für Fahrer/Mieter beträgt 19 Jahre für die Kategorie Small, für die Kategorien Medium und Large 21 Jahre und für die Kategorie Luxury 25 Jahre. In jedem Fall muss der Fahrer / Mieter seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheines oder einer entsprechenden ausländischen Fahrerlaubnis sein. Für Fahrer unter 25 Jahren wird eine Zusatzgebühr von € 14,54 pro Miettag (max. € 145,40) in Rechnung gestellt.
d) Im Falle des Vorliegens eines internationalen Führerscheines muss dieser in romanischen Schriftzeichen ausgestellt sein und zusätzlich ein nationaler Führerschein vorgelegt werden.
2. Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Die Avis Mietpreise basieren auf der Berechnung von Zeit und Fahrtstrecke. Alle Tarife werden pro angefangenem Zeitraum berechnet. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von € 10 Mio (reine Vermögensschäden gedeckt bis zu € 60.000) und Verschleißreparaturen sind in den Mietpreisen enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.
a) Die maximale Dauer eines Mietvertrages beträgt 30 Tage und kann mit Zustimmung von Avis in Ausnahmefällen um maximal 60 Tage verlängert werden.
b) Die Wagenmiete kann nur bargeldlos mittels einer Avis Kundenkarte oder einer anderen, von Avis anerkannten Kreditkarte abgewickelt werden. Der Mieter legt dem Vermieter eine noch mindestens drei Monate gültige Kreditkarte vor und ermächtigt den Vermieter beim Kartenaussteller ein Guthaben in der Höhe der voraussichtlichen Miete laut Mietvertrag, einer Tankfüllung und eines Selbstbehaltes für einen Schadensfall in der jeweils vereinbarten Höhe einzubehalten. Der Vermieter ist ferner ermächtigt, alle Verbindlichkeiten des Mieters aus dem Mietvertrag insbesondere auch Folgekosten wie z.B. Verwaltungsstrafen, Reinigungs-, Abschleppkosten, die Abgeltung von Schäden, etc. nachträglich unter Verwendung der für die Deckung der Mietkosten zur Verfügung gestellten Kreditkarte zu berichtigten sowie alle hiefür erforderlichen Belege auszustellen und zu verwenden.
c) Wenn die vorgelegte Kreditkarte nicht über die nötige Bonität verfügt, behält sich Avis das Recht vor, die Vermietung abzulehnen, oder eine zweite Kreditkarte zu verlangen, welche eine Visa/Mastercard Gold, American Express oder Diners Club Karte sein muss. Für die Anmietung eines Fahrzeuges der Luxusklasse sind in jedem Fall zwei Kreditkarten erforderlich, wobei eine der zwei Karten eine American Express oder Diners Club Karte sein muss. Die Anmietung in Form von Barzahlung ist nicht möglich.
d) Die Mietzinsforderungen des Vermieters sowie allfällige sonstige Forderungen aus dem Mietvertrag inkl. Schadenersatzansprüche sind jeweils sofort zur Zahlung fällig; im Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur Bezahlung von Verzugszinsen in Höhe von 6 % p.a. über dem jeweiligen 3-Monats-Euribor; weiters schuldet der Mieter dem Vermieter den Ersatz der aus dem Verzug resultierenden Spesen, insbesondere der Mahnspesen in Höhe von € 18,00 (inklusive Mehrwertsteuer), der Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Verfolgung des Anspruches durch Inkassobüros und/oder einen Rechtsanwalt, soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind.
3. Fahrzeugnutzung
Der Mieter hat das Fahrzeug in dem Zustand zurückzustellen, wie er es übernommen hat, mit sämtlichen Zubehör und der vollständigen übergebenen Ausrüstung. Betankungskosten gehen zu Lasten des Mieters. Zu den Bestimmungen für die Fahrzeugrückgabe und Schadensfeststellung siehe auch Punkt 4. Der Mieter hat die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten
a) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Fahrzeug nicht benutzt werden darf:
aa) zur Begehung von Straftaten,
bb) zur Weitervermietung
cc) zur entgeltlichen Beförderung von Fahrgästen und/oder Gegenständen, sowie zur Beförderung von gefährlichen, leicht entzündlichen oder giftigen Stoffen
dd ) um ein anderes Fahrzeug oder einen Anhänger zu ziehen, zu schieben oder sonst zu bewegen,
ee) in Motorsportveranstaltungen, für Lern- und Testfahrten, sowie abseits befestigter Straßen oder im freien Gelände
ff) von einer unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen stehenden Person bzw. einer Person, die auf Grund anderer geführter Umstände fahruntüchtig ist (§ 5 STVO),
b) In allen Avis-Mietfahrzeugen ist das Rauchen untersagt (Kennzeichnung durch Nichtraucherplakette). Bei Verstoß gegen diese Bestimmung wird eine Gebühr von € 60,60 eingehoben.
c). Die Berechtigung das Fahrzeug zu nutzen, tritt frühestens zu dem im Mietvertrag vereinbarten Mietbeginn in Kraft. Eine etwaige frühere Inbetriebnahme des Fahrzeugs bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den Vermieter.
d) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass eine Änderung des reservierten oder bei der Fahrzeugübernahme vereinbarten Mietzeitraumes zu einer Änderung des angewendeten Tarifs führen kann. Dadurch kann es zu einer Abweichung zwischen dem reservierten und dem tatsächlich in Rechnung gestellten Mietpreis kommen.
e) Sollte der Mieter den vereinbarten Rückgabezeitpunkt und/oder -ort nicht einhalten, hat er dem Vermieter diesen Umstand ehestmöglich zur Kenntnis zu bringen. Eine Ausdehnung der Mietdauer oder Änderung des Rückgabeortes ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Vermieter zulässig. Widrigenfalls behält sich der Vermieter das Recht vor, daraus resultierende Kosten (mindestens jedoch 42,42 €) an den Mieter weiterzuverrechnen.
f) Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist z.B. bei Zahlungsverzug oder dann gegeben, wenn das Fahrzeug in vertragswidriger Weise verwendet, sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt bzw. nicht erfüllt werden oder bei Beschädigung bzw. Zerstörung des Fahrzeuges. Die vorzeitige Vertragsbeendigung kann vom Vermieter mündlich (z.B. telefonisch) erklärt werden.
g) Sollte im Falle eines Zahlungsverzuges der aushaftende Saldo gemäß des an den Kunden übermittelten Mahnschreibens nicht binnen der im Mahnschreiben gesetzten Frist bezahlt werden, ist der Vermieter berechtigt, das vermietete Fahrzeug einzuziehen.
4. Fahrzeugübergabe und Fahrzeugrückgabe
Der Mieter haftet für sämtliche Aufwendungen, die dem Vermieter für Reparaturen, Wertverlust oder Ersatz anlässlich von Schäden am, oder Verlust des Fahrzeugs oder Teilen davon entstehen.
a) Bei Übergabe und Rücknahme des Fahrzeuges werden die am Fahrzeug vorhandenen Schäden am Mietvertrag festgehalten und durch die Unterschrift des Mieters bestätigt. Der Mieter hat für sämtliche Schäden zu haften, die anlässlich der Fahrzeugrücknahme, zusätzlich zu den bei der Übergabe vermerkten Schäden, festgestellt werden. Eine nachträgliche Geltendmachung von angeblich bereits bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhandenen Schäden ist nicht zulässig.
b) Die Rückgabe des Fahrzeuges kann nur während der auf dem Mietvertrag angegebenen Betriebszeiten des Vermieters erfolgen. Der Kunde hat das Fahrzeug ab Übernahme bis zur Rücknahme bzw. der vereinbarten Abholung durch Avis von Montag - Freitag bis 6 Stunden nach Verständigung der Abholung zu verwahren. Erfolgt die Verständigung von Montag bis Freitag nicht 6 Stunden vor Betriebsschluss, verlängert sich die Verwahrungspflicht des Mieters bis 12:00 des nächstfolgenden Werktags ohne Samstag.
c) Rückstellungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht zulässig. Erfolgt die Rückstellung des Fahrzeugs an den Vermieter außerhalb der Betriebszeiten bzw. ohne Bestätigung der Rücknahme durch einen Avis Mitarbeiter, so haftet der Mieter bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Inbesitznahme durch den Vermieter für den Verlust und für alle festgestellten Schäden, welche bei der Übernahme des Fahrzeuges durch den Mieter nicht im Mietvertrag festgehalten worden waren.
d) Zustellungen und Abholungen im Rahmen des Avis Home Delivery Programms: Verfügbar in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien. Das gemietete Fahrzeug wird im jeweiligen Stadtzentrum in einem Umkreis von bis zu 15 km von der Vermietstation geliefert. Größere Distanzen auf Anfrage. Der Service wird von Montag-Sonntag zwischen 07.30 - 21.00 Uhr angeboten und muss min. 72 Stunden im Voraus gebucht werden. Die Zustellung/Abholung erfolgt während eines Zeitfensters von 30 Minuten (Beispiel: Fahrzeug mit Zustellung gebucht für 20.00 Uhr: Zustellung erfolgt zwischen 19.45 - 20.15). Sollte die Zustellung/Abholung durch das Verschulden von Avis verspätet erfolgen, entfallen die Kosten für diese verspätete Zustellung/Abholung. Sollte der Fahrer das Fahrzeug zum gebuchten Zeitpunkt resp. während des Zeitfensters nicht anwesend sein und das Fahrzeug nicht übernehmen/übergeben, werden die Kosten für den Zustell-/Abholservice sowie die Mietkosten für das Fahrzeug (bei einer erfolglosen Zustellung = 1 Miettag, bei einer erfolglosen Abholung = bis zur Rückgabe des Fahrzeuges durch den Fahrer) der Kreditkarte des Fahrers belastet. Die aufgeführten Kosten verstehen sich pro Zustellung resp. Abholung (inkl. Mehrwertsteuer) und fallen zusätzlich zu den Fahrzeugmietkosten an. Distanz Vermietstation zu Kundenadresse: bis 5 km € 20.00 / bis 10 km € 30.00 / bis 15 km € 40.00 / ab 16 km auf Anfrage.
e) Sonstige Abholungen: Sollten Sie das Mietfahrzeug in einem Hotel zurückgeben wollen, holen Sie die vorherige Zustimmung der Avis Station ein und vergewissern Sie sich, dass der von Ihnen beauftragte Hotelportier Avis von der Rückgabe des Fahrzeuges unverzüglich in Kenntnis setzt. Sollten uns durch eine verspätete Verständigung zusätzliche Kosten (z.B. Parkgebühren) entstehen, werden diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
f) Der Mieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, das Fahrzeug vor Rückstellung zu reinigen; im Fall einer erheblichen über den gewöhnlichen Gebrauch hinausgehenden Verschmutzung ist der Vermieter aber berechtigt, dem Mieter zusätzliche Reinigungskosten laut Punkt 9 dieses Vertrages in Rechnung zu stellen. Sollte eine Feststellung des Fahrzeugzustandes, insbesondere eine Überprüfung auf zusätzliche Beschädigungen aufgrund der Verschmutzung des Fahrzeuges nicht möglich sein, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug vor einer Bestätigung der Rücknahme zu reinigen.
5. Haftungsbeschränkung
Während der Erstellung des Mietvertrags hat der Mieter die Möglichkeit mit dem Vermieter eine Haftungsbeschränkung pro Schadensereignis zu vereinbaren, wobei die Höhe der Haftung pro Schadensereignis im Einzelnen im Mietvertrag festgehalten wird. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Selbstbehalt für jedes nicht ursächlich zusammenhängende Schadensereignis verrechnet wird und nicht pro Mietvertrag oder Fahrzeug.
a) Die Vereinbarung über die Haftungsbeschränkung tritt jedoch außer Kraft, wenn der Mieter oder ermächtigte Benützer des Fahrzeuges gegen die Bestimmungen dieses Vertrages (im Speziellen Punkt 1, 3, 6, und 7) verstößt, grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Weiters sind Schäden, die durch eine Missachtung von Durchfahrtshöhen und/oder -breiten (z.B. Unterführungen, Garagen, etc.) hervorgerufen werden, nicht gedeckt.
b) Darüber hinaus sind stets von jeglicher Haftungsbeschränkung ausgenommen: Schäden aus Unfällen mit Fahrerflucht des Mieters oder ermächtigten Fahrers, durch Falschbetankung, sowie der Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugschlüssel, Kennzeichen, Zulassungsschein und mobilem Avis Zubehör (z.B. GPS Geräte, Kindersitze, u.a.).
6. Versicherungsschutz und Verhalten bei Verkehrsunfällen
Der Mieter und die ermächtigten Fahrer sind von einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gedeckt, die bei der Hauptverwaltung des Zulassungsbesitzers einzusehen ist.
a) Der Mieter wird die Interessen des Vermieters und der Versicherungsgesellschaft bei einem Unfall während der Mietdauer dadurch wahrnehmen, dass er sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, die unmittelbar nach einem Verkehrsunfall zu beachten sind, wahrnimmt, insbesondere
aa) Namen und Anschrift der Beteiligten und der Zeugen festhält, sowie die erforderliche Hilfe leistet
bb) keine Schuld eingesteht, keine Haftung anerkennt und keine Zahlung leistet
cc) das Fahrzeug nicht ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen zurücklässt und alles zur Schadensminderung unternimmt
dd) der nächsten Avis-Station auf Kosten des Vermieters einen detaillierten telefonischen Bericht erstattet,
ee) sofort die Polizei oder nächste Sicherheitsdienststelle verständigt, insbesondere wenn Personen verletzt sind oder bei Sachschäden der Unfallgegner nicht sofort mit Namen und Anschrift festgestellt werden kann. Sofern der Mieter bei einem Unfall keine Polizeiaufnahme veranlasst oder den beiliegenden Unfallbericht unvollständig ausfüllt, haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
b) Akzeptiert der Mieter die Bedingungen der vom Vermieter in Verbindung mit dessen Versicherungsgesellschaft angebotenen Insassen-Unfallversicherung, so genießt er den Versicherungsschutz nach den in der Vermietstation aufliegenden Bedingungen.
c) Der Mieter entbindet hiermit den Vermieter, soweit gesetzlich zulässig, von jeder Haftung für Schäden und Verluste an Gegenständen, die vom Mieter oder jemand anderen vor oder während der Mietdauer oder nach Rückgabe des Fahrzeuges an den Vermieter in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind. Der Mieter wird den Vermieter von allen Kosten und Ansprüchen freistellen, die aus solchen Verlusten oder Schäden gegen den Vermieter geltend gemacht werden.
d) Solange das Fahrzeug nicht benutzt wird, sind das Lenkradschloss und die Türen stets versperrt zu halten. Überhaupt hat der Mieter alle Vorkehrungen zu treffen, damit das Fahrzeug von unbefugten Personen nicht in Betrieb genommen werden kann. Auf die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 102 KFG wird hingewiesen.
e) Der Vermieter wird nach besten Kräften alles tun, um mechanische Fehler oder Störungen am Fahrzeug zu vermeiden. Er übernimmt jedoch, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für solche Fehler und Störungen oder etwa daraus entstehender Verluste oder Schäden. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen ist ausgeschlossen.
f) Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben. Lediglich wenn eine Rücksprache mit dem Vermieter aus Gründen, die in dessen Sphäre liegen, nicht möglich ist und Gefahr im Verzug besteht oder sonst die Voraussetzungen für eine notwendigen Geschäftsführung ohne Auftrag vorliegen, ist der Mieter berechtigt, Reparaturarbeiten bei einer autorisierten Vertragswerkstätte der jeweiligen Fahrzeugmarke durchführen zu lassen.
7. Fahrten ins Ausland
a) Mit in Österreich gemieteten Avis-Fahrzeugen ist die Fahrt in folgende Länder und Regionen generell NICHT erlaubt: Albanien, Armenien, Bosnien & Herzegowina, Bulgarien, Estland, Griechenland, Kosovo, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Rumänien, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine, Weißrussland sowie jegliche Inseln und andere Kontinente.
Zuwiderhandlungen ziehen vollen Schadenersatz für alle direkten oder indirekten Schäden bis zum vollen Wert des Mietfahrzeuges nach sich und berechtigen die Behörden zur sofortigen Sicherstellung des Fahrzeuges. Insbesondere erlischt bei unerlaubten Grenzübertrittsversuchen die Berechtigung zur Weiterverwendung des Fahrzeuges. Bei Diebstahl des Fahrzeuges haftet der Mieter in voller Höhe des Fahrzeugwertes.
b) Ausnahmebedingungen gelten für die Fahrten in die Tschechische Republik, Polen, Slowakische Republik, nach Ungarn, Slowenien und Kroatien sofern durch Stempel auf der Vorderseite des Mietvertrages vereinbart und bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen:
aa) Abschluss einer Haftungsbeschränkung bei Schäden und im Diebstahlsfall
bb) Leistung eines Sicherheitszuschlages in der Höhe von derzeit € 7,27/Miettag (max. € 72,70)
cc) Das Fahrzeug darf nur auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden
dd) Der Wagenschlüssel darf keinesfalls Dritten ausgehändigt werden, insbesondere auch nicht zur Aufbewahrung oder zum Rangieren des Fahrzeuges.
8. Reservierungen
Reservierungen können nur für Fahrzeuggruppen (A-P) vorgenommen werden, in denen unterschiedliche Fahrzeugmodelle zusammengefasst sein können. Bestimmte Marken oder Modelle können nicht garantiert werden.
a) Wenn ein reserviertes Fahrzeug nicht innerhalb von 24h nach dem vereinbarten Anmietdatum abgeholt wird und die Reservierung nicht vor dem vereinbarten Anmietdatum abgeändert oder storniert wurde, wird eine Bereitstellungsgebühr von € 48.00 verrechnet.
b) Für Reservierungen außerhalb der Öffnungszeiten wird eine Gebühr von € 54,54 über den Mietvertrag eingehoben. Derartige Reservierungen bedürfen einer Bestätigung durch die betroffene Station.
c) Wenn die Fahrzeugübernahme innerhalb der Öffnungszeiten reserviert war, die tatsächliche Anmietung aber nach dem offiziellen Büroschluss erfolgt, wird eine Spätankunftsgebühr in der Höhe von € 42,42 eingehoben, unabhängig vom Grund für die verspätete Fahrzeugübernahme.
9. Gebühren
a) Flughafenzuschlag: Bei Anmietung eines Fahrzeuges an einer Avis Flughafenstation in Österreich wird ein Zuschlag von 17 % jedoch mindestens € 24.24 auf den Gesamtbetrag vor Hinzurechnung der Steuer berechnet. Bei Reservierungen an Flughafenstationen ist diese Gebühr im reservierten Preis bereits inkludiert.
b) Registrierungsgebühr-Autobahnabgabe: Pro Miettag wird eine Gebühr von € 4,85 in Rechnung gestellt, maximal jedoch € 96,96 pro Mietvertrag. Diese Gebühr ist im reservierten Preis bereits inkludiert.
c) Winterausrüstung: Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April wird pro Miettag eine Gebühr von € 4,85 in Rechnung gestellt, maximal jedoch € 96,96 pro Mietvertrag. Diese Gebühr ist im reservierten Preis bereits inkludiert.
d) Betankungsgebühr: Eine einmalige Betankungsgebühr von € 21,82 wird zusätzlich zu den tatsächlichen und offiziellen Treibstoffkosten verrechnet, wenn Sie das Auto nicht voll getankt retournieren. Bei Vorauszahlung des Treibstoffes werden keine Zusatzgebühren in Rechnung gestellt. Jedoch gibt es keine Refundierung des bereits entrichteten Betrages.
e) Zusatzausstattung: Bei rechtzeitiger Reservierung stellt Avis gerne Zusatzausstattung wie z.B. Schneeketten, Schiträger und Kindersitze gegen eine Gebühr von jeweils € 30,00 pro Miete zur Verfügung. Mobile Navigationsgeräte stehen zum Preis von € 13,32 pro Tag (€ 66,66 pro Woche bzw. € 133,20 pro Monat ebenfalls zur Verfügung. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gerätes werden € 200,00 verrechnet (keine Reduktion und kein Ausschluss dieser Haftung möglich.)
f) Sonstige Gebühren: Folgende Gebühren kommen gegebenenfalls zur Anwendung: Schlüsselverlust € 242,40; Verlust des Zulassungsscheines oder des Kennzeichens € 121,20; Sonderreinigung bis zu € 181,80; Bearbeitungsgebühr für Verkehrs- & Parkstrafen € 18,00; Abschleppkosten in der angefallenen Höhe.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Landes, in dem sich die Hauptverwaltung des Vermieters befindet. Gegen Mieter, die als Unternehmer anzusehen, oder die im Inland weder ansässig noch beschäftigt sind, wird die Zuständigkeit der Gerichte in Wien 1 vereinbart.
11. Datenverarbeitung
Bei Zustimmung des Mieters und unter Beachtung des gesetzlichen Datenschutzes ist Avis berechtigt, sämtliche im Mietvertrag enthaltenen Kundendaten zum Zwecke der Zusendung von Informationsmaterial zu sammeln und zu verarbeiten und diese zu diesem Zweck an die unter www.avis.at abrufbaren Konzernunternehmen zu übermitteln. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich an Avis Autovermietung Ges.m.b.H, Laaer Berg Str. 43, 1100 Wien widerrufen werden.
12. Offenlegung und Steuernummer
Offenlegung nach § 14 HGB: Rechtsform der Gesellschaft: Gesellschaft m.b.H., Sitz: Wien Firmenbuchnummer: FN 92430 b, Firmenbuchgericht: HG Wien. Gebühr gem. § 33 TP 5 GebG selbst berechnet unter Steuernummer: 010/2805" (vgl.: § 3 Abs 4 GebG).
13. Währungsumrechnung
Wenn sich der Mieter entschließt in einer anderen Währung zu bezahlen, als jene die zum Zeitpunkt der Angebotsstellung von Avis verwendet wurde, wird das Umrechnungsservice von Avis verwendet, das auf der CitibankWholesale Rate plus 4% basiert.
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